Baumpfleger setzt einen Schnitt in der Krone an

Pflege und Baumerhalt

ZTV-Baumpflege: Was steht in dem Regelwerk?

Was hinter der ZTV-Baumpflege steckt, was sie für die Ausführung bedeutet und was es heißt, wenn ein Angebot sich darauf beruft.

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  • European Tree WorkerGeprüfte Fachqualifikation
  • Fachverband BaumpflegeMitgliedsbetrieb
  • FLL-RegelwerkeZTV-Baumpflege · Baumkontroll­richtlinien

Lesezeit 4 MinutenStand 26.08.2026Arborista Baumdienst

Kurz beantwortet

Die ZTV-Baumpflege sind die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege, herausgegeben von der FLL. Sie beschreiben, wie fachgerechte Baumpflege auszuführen ist – von der Schnittführung über den Kronenaufbau bis zu Sicherungssystemen. Für Sie als Auftraggeber sind sie vor allem eines: eine gemeinsame Sprache, mit der sich ein Angebot überhaupt erst vergleichen lässt.

Was das Regelwerk regelt

  • Schnittarten und ihre Bezeichnungen: Kronenpflege, Kroneneinkürzung, Kronensicherung, Lichtraumprofil und weitere.
  • Schnittführung: wo der Schnitt anzusetzen ist, damit der Baum die Wunde abschotten kann.
  • Maximal vertretbare Eingriffe: was ein Baum verkraftet und was ihn schädigt.
  • Anforderungen an Sicherungssysteme und ihre Kontrolle.
  • Umgang mit dem Wurzelbereich bei Bauarbeiten.

Was es für die Ausführung bedeutet

Der greifbarste Punkt ist die Schnittführung. Ein Ast wird am Astring abgesetzt, dem Wulst am Ansatz. Dort sitzt das Gewebe, mit dem der Baum die Wunde abriegelt. Ein bündiger Schnitt entfernt es, ein zu langer Stummel stirbt ab und wird zur Eintrittsstelle. Zwischen beidem liegt nur wenige Zentimeter der richtige Ansatz – und genau daran erkennt man, ob nach Regelwerk gearbeitet wurde.

Was ausdrücklich keine Baumpflege ist

Das Kappen, also das Absetzen der Krone auf beliebiger Höhe ohne ableitenden Ast, ist im Regelwerk keine anerkannte Maßnahme. Der Baum reagiert darauf mit Ständerbildung: Er treibt aus schlafenden Knospen zahlreiche Triebe aus, die nur oberflächlich angewachsen sind. Nach einigen Jahren stehen diese Triebe hoch, sind schwer und sitzen auf einer Schnittfläche, die inzwischen faulen kann. Ein gekappter Baum ist dauerhaft pflegebedürftig geworden.

Was es für Ihr Angebot bedeutet

Wenn ein Angebot „Kronenpflege nach ZTV-Baumpflege“ nennt, ist damit eine definierte Maßnahme gemeint und nicht ein unbestimmter Umfang. Das ist der praktische Nutzen für Sie: Zwei Angebote mit derselben Bezeichnung beschreiben dieselbe Arbeit. Ein Angebot, das nur „Baum schneiden“ sagt, beschreibt gar nichts.

Regelwerk und Verkehrssicherheit

Die ZTV-Baumpflege sagt, wie gearbeitet wird. Die Baumkontrollrichtlinien derselben Herausgeberin sagen, wie kontrolliert wird. Beide zusammen bilden den fachlichen Rahmen, auf den sich Betriebe, Sachverständige und Gerichte beziehen. Verbindlich werden sie dort, wo sie vertraglich vereinbart sind – deshalb stehen sie in ordentlichen Angeboten.

Aus der Praxis

Am Astring, nicht am Stamm

Alter, gewachsener Baumbestand

In der Detailarbeit in der Krone ist das der Punkt, an dem die meiste Zeit vergeht: Jeder Ast wird einzeln beurteilt, bevor er fällt, und der Schnitt wird an der Stelle angesetzt, an der der Baum ihn überwallen kann. Das ist der Unterschied zwischen einem Pflegeeinsatz und einem Rückschnitt.

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Was das für Sie bedeutet

  • Lassen Sie sich die Maßnahme im Angebot benennen. „Kronenpflege“ ist eine Aussage, „Baum schneiden“ nicht.
  • Fragen Sie bei einem Angebot mit starker Einkürzung nach der fachlichen Begründung.
  • Wenn ein Betrieb Kappen als normale Leistung anbietet, ist das ein belastbares Ausschlusskriterium.

Weiterführende Fragen

Ist die ZTV-Baumpflege ein Gesetz?

Nein. Sie ist ein anerkanntes Regelwerk und wird verbindlich, wenn sie im Vertrag vereinbart ist. Fachlich gilt sie als Massstab.

Warum darf man nicht einfach kürzen?

Weil der Baum große Schnittflächen ohne ableitenden Ast nicht abschotten kann. Die Folge sind Fäule und instabile Neutriebe.

Woran erkenne ich einen fachgerechten Schnitt?

Die Schnittfläche sitzt am Astring, ist glatt und nicht ausgerissen, und der Kronenaufbau ist nach dem Eingriff noch erkennbar.

Quellen und Stand

  • ZTV-Baumpflege der FLLZusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege, herausgegeben von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau. Massgeblich ist die jeweils aktuelle Ausgabe.

Stand dieses Beitrags: 26.08.2026. Rechtliche Aussagen geben den allgemeinen Rahmen wieder und ersetzen keine Rechtsberatung und keine Auskunft der zuständigen Behörde.

Nächster Schritt

Angebot mit benannter Maßnahme

Sie erfahren vor der Arbeit, welcher Eingriff gemeint ist – und warum.

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