Lindenallee mit geschlossenem Kronendach über einer Straße

Fachwissen aus der Praxis

Was Eigentümer über ihre Bäume wissen sollten.

Verkehrssicherungspflicht, Baumschutzsatzung, der richtige Zeitpunkt für einen Schnitt: Diese Fragen kommen bei fast jedem Termin auf. Hier stehen die Antworten – ohne Fachjargon.

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Verkehrssicherungspflicht: Was heißt das konkret?

Wer einen Baum auf seinem Grundstück hat, muss dafür sorgen, dass von ihm keine Gefahr für andere ausgeht. Das bedeutet nicht, jeden Baum ständig prüfen zu lassen – aber eine regelmäßige Sichtkontrolle und ein Reagieren auf erkennbare Auffälligkeiten. Wie oft, hängt von Alter, Zustand und Standort ab.

Die Fragen, die am häufigsten kommen

Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Schneiden?

Pflegeschnitte sind meist ganzjährig möglich. Stärkere Eingriffe gehören in die Vegetationsruhe. Das Bundesnaturschutzgesetz beschränkt radikale Rückschnitte und Fällungen zwischen 1. März und 30. September.

Brauche ich eine Genehmigung?

Das regelt die Baumschutzsatzung Ihrer Kommune, meist über Stammumfang und Baumart. Verbindlich Auskunft gibt die Untere Naturschutzbehörde.

Was tun bei Ästen vom Nachbargrundstück?

Es gibt gesetzliche Regelungen zum Überhang. Bevor Sie selbst schneiden, sollte die Rechtslage geklärt sein – ein Gespräch löst mehr als eine Säge.

Wie erkenne ich einen kranken Baum?

Pilzfruchtkörper am Stammfuß, Risse, Totholz in der Krone und eine plötzliche Neigung sind Warnzeichen. Was sie bedeuten, klärt eine Kontrolle.

Nach dem Sturm: die ersten Schritte

  • Abstand halten – auch scheinbar stabile Bäume können nachgeben.
  • Nicht selbst auf den Baum steigen und keine hängenden Äste lösen.
  • Bei Gefahr für Menschen oder Verkehr zuerst 112 verständigen.
  • Schäden für die Versicherung dokumentieren – aus sicherer Entfernung.
  • Fachbetrieb rufen und Standort sowie sichtbaren Schaden beschreiben.

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Kurz beantwortet

Wie oft sollte ein Baum kontrolliert werden?

Für Bäume an stark genutzten Bereichen ist eine jährliche Sichtkontrolle üblich, bei jungen und unauffälligen Bäumen genügen längere Abstände.

Darf ich im Sommer überhaupt schneiden?

Schonende Pflegeschnitte ja. Radikale Rückschnitte und Fällungen sind zwischen 1. März und 30. September durch das Bundesnaturschutzgesetz eingeschränkt.

Was kostet eine Beratung?

Die Besichtigung vor Ort ist die Grundlage für das Angebot. Was sie kostet, sagen wir Ihnen vorher am Telefon.

Muss ein Baum mit Pilz gefällt werden?

Nicht zwangsläufig. Entscheidend ist, welcher Pilz an welcher Stelle sitzt und wie weit die Schädigung reicht. Das klärt die Kontrolle.

Nächster Schritt

Ihre Frage steht nicht dabei?

Dann stellen Sie sie. Die meisten Antworten brauchen ohnehin einen Blick auf den konkreten Baum.

  • Kostenfreies, unverbindliches Angebot nach der Besichtigung
  • Rückmeldung meist am selben Tag
  • Leistungen und Kosten vor dem Auftrag klar ausgewiesen